RECHTLICHE UNTERNEHMENSSTRUKTUR IN GRUNDZÜGEN

Die Volkswagen AG ist die Muttergesellschaft des Volkswagen Konzerns. Einerseits entwickelt sie Fahrzeuge und Komponenten für die Konzernmarken, andererseits produziert und vertreibt sie insbesondere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Marke Volkswagen. In ihrer Funktion als Muttergesellschaft hält die Volkswagen AG mittelbar und unmittelbar Beteiligungen an der AUDI AG, der SEAT S.A., der ŠKODA AUTO a.s., der Scania AB, der MAN SE, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, der Volkswagen Financial Services AG sowie an zahlreichen weiteren Gesellschaften im In- und Ausland. Ausführliche Angaben können Sie der Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 und § 313 HGB entnehmen, der unter www.volkswagenag.com/ir abrufbar und Bestandteil des Jahresabschlusses ist.

Im Sinne von § 3 Nr. 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die Volkswagen AG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und unterliegt somit den Regelungen des EnWG. Im Bereich des Elektrizitätssektors übt die Volkswagen AG gemeinsam in der Gruppe mit einem Tochterunternehmen die Tätigkeit Erzeugung und Handel sowie Elektrizitätsverteilung aus.

Der Vorstand der Volkswagen AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand; er ist unmittelbar in Entscheidungen eingebunden, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind.

Informationen zur Vergütungsstruktur des Vorstands und des Aufsichtsrats finden Sie im Vergütungsbericht, im Anhang des Volkswagen Konzernabschlusses im Kapitel Bezüge und im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen.

ORGANISATORISCHE UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Die Volkswagen AG und der Volkswagen Konzern werden vom Vorstand der Volkswagen AG auf Grundlage der Satzung der Volkswagen AG und der durch den Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand der Volkswagen AG geleitet. Das zur Unterstützung der Vorstandsarbeit gebildete Gremium Konzernleitung trägt im gesetzlichen Rahmen Sorge dafür, dass die Konzerninteressen bei Entscheidungen der Marken und Gesellschaften des Konzerns beachtet werden. Dieses Gremium besteht aus den Mitgliedern des Vorstands, den Vorsitzenden der größeren Marken und ausgewählten Top-Managern mit Konzernsteuerungsfunktionen. Jede Marke des Volkswagen Konzerns wird von einem Markenvorstand geleitet. Dabei sind die vom Vorstand der Volkswagen AG beziehungsweise von der Konzernleitung festgelegten Konzernziele und -vorgaben zu berücksichtigen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Angelegenheiten von konzernweiter Bedeutung werden der Konzernleitung vorgelegt, um – im gesetzlich zulässigen Rahmen – eine Abstimmung zu erreichen. Die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Gremien der betreffenden Markengesellschaft bleiben davon unberührt.

Die Gesellschaften des Volkswagen Konzerns werden von ihrer jeweiligen Geschäftsleitung in eigener Verantwortung geführt. Dabei berücksichtigen die Geschäftsleitungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen neben den Interessen der Gesellschaft auch die Interessen des Konzerns und der einzelnen Marken.

WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN IM BETEILIGUNGSBEREICH

Mit Wirkung zum 6. Juni 2012 hat Volkswagen seinen Stimmrechtsanteil an der MAN SE, München, auf 75,03 % erhöht und damit die Allianz aus MAN, Scania und Volkswagen Nutzfahrzeuge gestärkt. Die Geschäftstätigkeit von MAN wird unter Beibehaltung der markenspezifischen Eigenschaften und Geschäftsfelder im Volkswagen Konzern fortgeführt.

Der Volkswagen Konzern hat zum 19. Juli 2012 über die Automobili Lamborghini S.p.A., Sant’Agata Bolognese, Italien, eine Tochtergesellschaft der AUDI AG, 100 % der Stimmrechte an dem Motorradhersteller Ducati Motor Holding S.p.A., Bologna, Italien, gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 747 Mio. € erworben. Durch den Erwerb von Ducati – einem international renommierten Hersteller von Motorrädern im Premiumsegment mit umfangreichem Wissen über Hochleistungsmotoren und Leichtbau – steigt der Konzern in den Wachstumsmarkt für hochwertige Zweiräder ein.

Der Integrierte Automobilkonzern mit Porsche ist zum 1. August 2012 durch die vollständige Einbringung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche AG) in den Volkswagen Konzern geschaffen worden. Die beschleunigte Integration ermöglicht, dass die gemeinsame Strategie der Volkswagen AG und der Porsche AG schneller umgesetzt werden kann. Porsche wird von Volkswagen im Rahmen seiner Mehrmarkenstrategie integriert und behält dabei seine ureigene Identität und operative Eigenständigkeit.

RECHTLICHE EINFLUSSFAKTOREN FÜR DAS GESCHÄFT

Auf das Geschäft der Volkswagen Gesellschaften wirken – wie auch bei anderen international tätigen Unternehmen – zahlreiche in- und ausländische Rechtsordnungen ein. Dabei handelt es sich vor allem um entwicklungs-, produktions- und vertriebsbezogene Vorschriften, aber unter anderem auch um steuer-, gesellschafts-, handels- und kapitalmarktrechtliche sowie arbeits-, banken-, beihilfe-, energie- und versicherungsrechtliche Regelungen.

ANTEILSBESITZ DER VOLKSWAGEN AG
www.volkswagenag.com/ir

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